Latein

Latinum

Alle Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprache ab Klasse 7 gewählt haben, erhalten das Latinum nach dem zweiten Kurshalbjahr, sofern sie mindestens die Note "4" (5 Punkte) oder besser erreicht haben.

Ist die Mindestnote nicht erreicht worden, kann man das Latinum bei Fortsetzung des Lateinunterrichts auch im folgenden Semester bei entsprechenden Leistungen erwerben.

In jedem Fall können auch diejenigen weiter am Lateinunterricht teilnehmen, die nicht die Absicht haben, Latein als Prüfungsfach im Abitur zu wählen.

Die Universitäten fordern teils den formellen Nachweis des Latinums (dieses wird auf dem Abiturzeugnis vermerkt, auch wenn Latein nicht bis zum 4. Semester fortgesetzt wurde), teils "ausreichende" Lateinkenntnisse, die sie z. T. durch eine Klausur überprüfen.

Lateinkenntnisse bzw. Latinum werden an Universitäten für bestimmte Studiengänge gefordert. Sie bilden dann eine Voraussetzung für den Abschluss des jeweiligen Studiengangs. Nur teilweise können die Lateinkenntnisse bzw. das Latinum durch den Nachweis anderer Sprachkenntnisse ersetzt werden.

Es gibt die Möglichkeit, durch Kurse an der Universität das Latinum zu erwerben. Diese Kurse sind allerdings sehr arbeitsintensiv und neben dem Studium der Haupt- und Nebenstudienfächer nicht leicht zu bewältigen.

Deshalb empfiehlt es sich, das Latinum schon am Georg-Herwegh-Gymnasium zu erwerben.

Menü
Lateinlehrer*innen

Fachleitung: Frau Wörner


  • Herr Bernart  (BERN)
  • Frau Frenk  (FREN)
  • Herr Gatz  (GATZ)
  • Frau Nogli  (NOGL)
  • Frau Rohrlack  (RORL)
  • Herr Schulte  (SULT)
  • Frau Wörner  (WÖRN)
Impressum Datenschutzerklärung