Springe direkt zu Inhalt

Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:

Schriftliche Leistungen LEK Lernerfolgskontrollen (60 min) oder Ersatzleistungen
Sonstige schriftliche Leistungen Test, schriftliche Kurzkontrollen, Hausaufgaben etc.
Sonstige Leistungen insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten

Der Anteil der schriftlichen Leistungen (LEK) beträgt ein Drittel der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. Aus den anderen Bereichen ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen. Zusammen gehen sie mit einer Gewichtung von zwei Drittel in die Gesamtnote ein.

Sekundarstufe II

Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:

  • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
  • Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen
  • LEK

Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:

Notenunkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Zensur 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5-
Prozentsatz 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 33% 27% 20%