Verein der Freunde des Georg-Herwegh-Gymnasiums e.V.


Jetzt trennen sich unsere Wege!

Kinder werden älter, sie machen Abschlüsse und verlassen die Schule, das ist der Gang der Dinge und so soll es auch sein. Vielen Dank, dass Sie den Förderverein des Georg-Herwegh-Gymnasiums, den Verein der Freunde, auf dem Weg Ihres Kindes unterstützt haben.

Gemäß Satzung erlischt die Mitgliedschaft

  1. durch Austritt aus dem Verein; der Austritt ist jederzeit zulässig mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden;
  2. durch Streichung, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist;
  3. durch den Tod des Mitglieds bzw. Auflösung der juristischen Person;
  4. durch Ausschluss aus dem Verein, wenn das Verhalten des Mitglieds in grober Weise
gegen die Interessen des Vereins verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des schriftlichen Bescheides beim Vorstand schriftlich gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.
Bis dahin ruhen seine Rechte und Pflichten als Mitglied.

Wer seine Mitgliedschaft kündigen möchte, schreibt uns einfach eine formlose E-Mail an: vdf@herwegh-gymnasium.de.
Ihr erhaltet dann eine Kündigungsbestätigung per E-Mail zurück.

Ihr könnt auch schriftlich per Post oder per Abgabe im Sekretariat kündigen. Bitte teilt uns in diesem Fall unbedingt Eure E-Mail-Adresse mit, damit wir Euch eine Bestätigung auf digitalem Wege zukommen lassen können und hierfür keine Aufwände entstehen.

Hier findet Ihr ein Kündigungsformular.

Bitte denkt daran, dass die Mitgliedschaft im Förderverein nicht automatisch endet – z.B. wenn alle Eure Kinder die Schule verlassen haben. Denkt also rechtzeitig – am besten noch vor Schuljahresende – an die Kündigung!

Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge erfolgt bei Erlöschen der Mitgliedschaft nicht. Mit Tag des Austritts oder Ausschlusses erlöschen alle Rechte am Vereinsvermögen.

Solltet Ihr die Kündigung vergessen haben und erst durch die Auslösung eines Dauerauftrages oder den Einzug des Jahresbeitrags darauf aufmerksam werden, wendet Euch bitte per E-Mail an uns. Wir finden bestimmt eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung.

Wir möchten Euch bitten, von der Möglichkeit einer Lastschrift zu widersprechen abzusehen, weil eine Rückbuchung Kosten verursacht, die zunächst der Förderverein tragen muss und die wir dann wiederum von Euch zurückfordern müssen.

Vielleicht bleiben Sie ja auch weiterhin Mitglied im VdF und unterstützen mit Ihren Beiträgen die nächste Generation?

Der VdF ist ständig bemüht sich zu verbessern oder sogar neu zu erfinden. Sollten wir als Verein etwas falsch gemacht haben und Sie deswegen Ihre Mitgliedschaft kündigen, bitten wir Sie um ein ehrliches Feedback (vdf@herwegh-gymnasium.de).

Vielen Dank für Euer Verständnis!

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