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Hausordnung

Unterrichtsbeginn

  1. Der Unterricht beginnt frühestens um 08:15 Uhr; ab 8:00 Uhr darf das Schulgebäude betreten werden.
  2. Bei Unterricht ab der 2. Stunde ist der Aufenthaltsraum vor Unterrichtsbeginn die untere oder obere „Brücke“ oder die Mensa.
  3. Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet einer der Klassensprecher dies im Sekretariat.

Pausenregelung 

  1. Die Schüler können in den großen Pausen auf den Hof gehen oder im Altbau im Klassenraum bleiben. Im Neubau ist der Klassenraum in den großen Pausen zu verlassen.
  2. Die Schüler der 7.-10. Klassen dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen.

Nutzung elektronischer Geräte 

  1. Elektronische Geräte (Smartphone, Tablet, Laptop, MP3-Player und ähnliche elektronischen Geräte) werden im Rahmen von Unterrichtsprojekten nach Aufforderung durch den Fachlehrer genutzt.
  2. Ansonsten ist die Nutzung der elektronischen Geräte den Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Mitgebrachte Geräte sind auszuschalten.
  3. Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist die Nutzung der Geräte nur mit Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft zulässig.
  4. Schüler*innen der elften und zwölften Jahrgangsstufe dürfen elektronische Geräte außerhalb der Pausen in der unteren und oberen Brücke sowie dem Schulhof nutzen. Die obere Brücke ist Aufenthaltsraum ausschließlich für Oberstufenschüler*innen. Für diese ist dort die Handynutzung durchgehend erlaubt.
  5. Konsequenzen bei Verstößen:
    • Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen (SchulG § 62, Absatz 2) und kann gegen Vorlage der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag im Sekretariat abgeholt werden.
    • Wenn das Gerät zum dritten Mal eingezogen wurde, wird es bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt.
  6. Die Nutzung elektronischer Geräte während Tests, Klassenarbeiten, Klausuren ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und - nach Rücksprache mit der Schulleitung – der Test, die Klassenarbeit, die Klausur mit der Note 6 bewertet. Die unterrichtende Lehrkraft kann die Abgabe der elektronischen Geräte vor Tests und Klassenarbeiten fordern. Bei Klausuren in der elften und zwölften Klasse müssen die Geräte abgegeben werden. Diese werden dann auf einem Tisch im Unterrichtsraum abgelegt und den Schülern und Schülerinnen nach Beendigung des Tests, der Klassenarbeit, der Klausur wieder ausgehändigt.

Rauchen, Alkohol und andere Drogen

  1. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
  2. Es ist sowohl verboten, Alkohol und andere Drogen in die Schule mitzubringen als auch dort zu konsumieren.

Sicherheitsbestimmungen

  1. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet oder belästigt oder das Schulgebäude und die Einrichtung mutwillig beschädigt oder verschmutzt.
  2. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
  3. Ballspielen ist ebenfalls wegen Verletzungsgefahr und möglicher Sachbeschädigung verboten, außer mit dem Softball auf dem Hof.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schüler der Klassen 7-10 während der Unterrichtszeit und der Freistunden nicht erlaubt. Aufenthaltsraum ist die „Brücke“ oder die Mensa.
  5. Dies gilt auch für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
  6. Der Aufenthalt in den Fachräumen und in den Pausen vor den Fachräumen ist nur in Gegenwart eines Lehrers gestattet.
  7. Bei Feueralarm (Intervallton) gilt die in den Räumen aushängende Brandschutzanweisung.
  8. Bei Amokalarm ertönt ein spezielles Klingelzeichen.

Haftung

  1. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern - auch im Innenbereich neben der Turnhalle - abgestellt werden. Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
  2. Für Kleidung, Schmuck, Geld, Musikinstrumente und sonstige Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Jeder Diebstahl soll umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.